Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer, Datenschutz: Arg gebeutelt sind derzeit Deutschlands Zeitarbeitsunternehmen, wenn´s um die Umsetzung neuer gesetzlicher Bestimmungen geht. Licht ins juristische Dunkel brachte iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen für die iGZ-Mitglieder beim Regionalkreistreffen in Köln.

Nach der Begrüßung durch iGZ-Regionalkreisleiter Siegfried Boos übernahm Dreßen das Wort. Einmal mehr wurde dabei deutlich, dass bei der AÜG-Reform der praktische Arbeitsalltag mit all´ seinen Spitzfindigkeiten völlig außer Acht gelassen wurde, und so nahm die Fragestunde der über 50 Teilnehmer einen breiten Raum des Treffens ein.

Equal Pay

Betriebsrente, Nutzung von Dienstfahrzeugen, vermögenswirksame Leistungen oder auch das Arbeitszeitkonto waren nur einige der vielen Themen die im Fokus der Fragen nach der praktischen Umsetzung von Equal Pay standen. Nicht minder intensiv geriet die Debatte zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 gilt. „Zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die Vorgaben des neuen Datenschutzrechts umgesetzt haben, sonst drohen empfindliche Strafen“, mahnte Dreßen die iGZ-Mitglieder zur Umsetzung.

Löschungsfristen

In diesem Zusammenhang erinnerte er auch an die Löschungsfristen von personenbezogenen Daten: Während die Stammdaten der Bestandsmitarbeiter überwiegend relativ unkritisch in der Behandlung seien, gebe es für den Umgang mit Bewerberdaten erhöhte Anforderungen. „Insbesondere gilt das auch vor dem Hintergrund, dass Bewerber regelmäßig auf ein Anforderungsprofil des Kundenunternehmens hin ausgesucht und eingestellt werden“, betonte der Jurist. Die erhobenen Daten würden daher häufig auch an Dritte weitergegeben.

Vorgaben ernst nehmen

Die Daten von abgelehnten Bewerbern seien begehrt, wenn die zukünftige Möglichkeit einer Beschäftigung bestehe. Hier seien die entsprechenden Löschungsfristen zu beachten. Dreßen: „Die Vorgaben der DSGVO auch in Bezug auf Bewerberdaten müssen ernst genommen werden. Es ist ab sofort nachweisbar darzulegen, welche Daten für welchen Zweck erhoben und gespeichert werden.“ Außerdem seien nicht mehr benötigte Daten zu löschen. „Wer sichergehen möchte, dass der Bewerber mit der Datenverarbeitung einverstanden ist, kann schon bei der Stellenausschreibung auf den Datenschutz hinweisen“, gab er den Mitgliedern mit auf den Weg.

Besuch vom Prinzenpaar

„Ab dreimal ist traditionell“, schmunzelten Anne (Felbecker) und Uwe I. (Forstreuter). Mit Orden fürs iGZ-Hauptamt und „Siggi“ Boos dankte das Prinzenpaar im Anschluss für die Einladung zum iGZ-Regionalkreistreffen. Zum mittlerweile achten Mal besuchte ein Prinzenpaar der Karnevalsgesellschaft Jecke Märjelingener Rot-Schwarz von 1989 (KGJM) die iGZ-Veranstaltung und machte mächtig Stimmung im Saal – das ließ die Sorgenfalten auf der Stirn der Zeitarbeit am Ende für ein paar Stunden schwinden.

Quelle: IGZ